Übergreifungsstoß: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Stöße von [[Bewehrung|Bewehrungsstäben]] können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben, wobei die Übergreifungslänge nach DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.3 einzuhalten ist, der Stoß von Stäben sind in der Regel versetzt anzuordnen ist und der Stoß in der Regel nicht in hoch beanspruchten Bereichen liegen (z. B. plastische Gelenke) darf.<br />
Stöße von [[Bewehrung|Bewehrungsstäben]] können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben. Dabei werden die Zugkräfte über den Verbund Bewehrungsstab - Beton - Bewehrungsstab übertragen. Um eine vollständige Kraftübertragung sicherzustellen, sind dabei die Übergreifungslänge der Bewehrungsstäbe nach DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.3 einzuhalten. Der Stoß von Stäben ist in der Regel versetzt anzuordnen und darf in der Regel nicht in hoch beanspruchten Bereichen liegen (z. B. plastische Gelenke).<br />
Der Anteil der gestoßenen Zugstäbe in einer Bewehrungslage darf 100 % betragen, wenn die Anforderungen in DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.2 eingehalten werden.<br />
Der Anteil der gestoßenen Zugstäbe in einer Bewehrungslage darf 100 % betragen, wenn die Anforderungen in DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.2 (3) eingehalten werden.<br />
Alle Druckstäbe sowie die Querbewehrung dürfen in einem Querschnitt gestoßen sein.
Alle Druckstäbe sowie die Querbewehrung dürfen in einem Querschnitt gestoßen sein.


9.662

Bearbeitungen