Verdingungsordnung für Bauleistungen
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VOB
Seit 1926 die Grundlage von Bauverträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Sie ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) durch spezielle Vertragsbedingungen, die auf die besonderen Bedingungen des Bauens abgestellt sind.
Es gliedert sich in die drei Teile:
- Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A)
- Teil B "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB/B)
- Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB/C)