Wasserundurchlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


Die [[Wassereindringtiefe]] sollte 50 mm nicht überschreiten. Um dies zu erreichen, muss der Beton sachgemäß hergestellt, [[Entmischen|entmischungsfrei]] gefördert und eingebracht, vollständig [[verdichten|verdichtet]] und sorgfältig [[Nachbehandlung|nachbehandelt]] werden. Die Begrenzung des [[Wasserzementwert]]s ist besonders zu beachten.<br>1. Die Wasserundurchlässigkeit des [[Zementstein]]s bestimmt, wenn übliche normale [[Gesteinskörnung]] verwendet wird, die Wasserundurchlässigkeit des Betons. Die Wasserundurchlässigkeit des [[Zementstein]]s ist abhängig von der Größe des [[Kapillarporen]]raums.<br>Bis zu einem Kapillarporenraum von etwa 20 Vol.-% sind die [[Kapillarporen]] untereinander nicht verbunden, so dass die Wasserdurchlässigkeit praktisch gleich Null ist. Das ist bei vollständiger [[Hydratation]] bis zu einem [[Wasserzementwert]] von etwa 0,50 der Fall. Ab [[Wasserzementwert]] gleich größer 0,70 bleibt [[Zementstein]] auch nach vollständiger [[Hydratation]] wasserdurchlässig.<br>Bei der Forderung nach Wasserundurchlässigkeit von Beton handelt es sich darum, dass der Durchtritt flüssigen Wassers verhindert wird und dass die dem Wasser abgewandte Seite der Bauteile keinen Wasseraustritt und keine feuchten Flecken zeigt.<br>2. Die Wasserundurchlässigkeit des Betons im Bauteil oder Bauwerk wird darüber hinaus auch durch herstellungsbedingte Einflüsse, wie Temperatur, [[Nachbehandlung]] und [[Bewehrung]], mitbestimmt. Bei der Herstellung wasserundurchlässiger Bauteile muss insbesondere durch Bauausführungs- und konstruktive Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass solche Bauteile keine Mängel aufweisen, wie z. B. undichte Stellen, [[Risse]] und undichte [[Fugen]].
Die [[Wassereindringtiefe]] sollte 50 mm nicht überschreiten. Um dies zu erreichen, muss der Beton sachgemäß hergestellt, [[Entmischen|entmischungsfrei]] gefördert und eingebracht, vollständig [[verdichten|verdichtet]] und sorgfältig [[Nachbehandlung|nachbehandelt]] werden. Die Begrenzung des [[Wasserzementwert]]s ist besonders zu beachten.<br>1. Die Wasserundurchlässigkeit des [[Zementstein]]s bestimmt, wenn übliche normale [[Gesteinskörnung]] verwendet wird, die Wasserundurchlässigkeit des Betons. Die Wasserundurchlässigkeit des [[Zementstein]]s ist abhängig von der Größe des [[Kapillarporen]]raums.<br>Bis zu einem Kapillarporenraum von etwa 20 Vol.-% sind die [[Kapillarporen]] untereinander nicht verbunden, so dass die Wasserdurchlässigkeit praktisch gleich Null ist. Das ist bei vollständiger [[Hydratation]] bis zu einem [[Wasserzementwert]] von etwa 0,50 der Fall. Ab [[Wasserzementwert]] gleich größer 0,70 bleibt [[Zementstein]] auch nach vollständiger [[Hydratation]] wasserdurchlässig.<br>Bei der Forderung nach Wasserundurchlässigkeit von Beton handelt es sich darum, dass der Durchtritt flüssigen Wassers verhindert wird und dass die dem Wasser abgewandte Seite der Bauteile keinen Wasseraustritt und keine feuchten Flecken zeigt.<br>2. Die Wasserundurchlässigkeit des Betons im Bauteil oder Bauwerk wird darüber hinaus auch durch herstellungsbedingte Einflüsse, wie Temperatur, [[Nachbehandlung]] und [[Bewehrung]], mitbestimmt. Bei der Herstellung wasserundurchlässiger Bauteile muss insbesondere durch Bauausführungs- und konstruktive Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass solche Bauteile keine Mängel aufweisen, wie z. B. undichte Stellen, [[Risse]] und undichte [[Fugen]].
==Literatur==
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/H10.pdf Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke]
9.662

Bearbeitungen




Wir verwenden für unsere Seite ausschließlich technisch notwendige Cookies. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen

Navigationsmenü