Probenahme: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
12 Bytes hinzugefügt ,  11. Februar 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Entnahme von Teilmengen eines Stoffs zur Prüfung bestimmter Eigenschaften muss so erfolgen, dass sich daraus Schlüsse ziehen lassen, die für die Gesamtm…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Die Entnahme von Teilmengen eines Stoffs zur Prüfung bestimmter Eigenschaften muss so erfolgen, dass sich daraus Schlüsse ziehen lassen, die für die Gesamtmenge gelten. In den einschlägigen Normen ist z. B. für Beton, Zement und Gesteinskörnung angegeben, wie die Probenahme zu erfolgen hat.
Die Entnahme von Teilmengen eines Stoffs zur Prüfung bestimmter Eigenschaften muss so erfolgen, dass sich daraus Schlüsse ziehen lassen, die für die Gesamtmenge gelten. In den einschlägigen Normen ist z. B. für [[Beton]], [[Zement]] und [[Gesteinskörnung]] angegeben, wie die Probenahme zu erfolgen hat.
9.662

Bearbeitungen




Wir verwenden für unsere Seite ausschließlich technisch notwendige Cookies. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen

Navigationsmenü