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Abschlämmbare Bestandteile sind fein verteilte, als Knollen oder an den Körnern haftend, in der [[Gesteinskörnung]] vorkommende [[Ton|tonige]] Substanzen und/oder feines [[Gesteinsmehl]]. Sie wirken schädlich auf den Beton, wenn sie in großer Menge vorhanden sind, am Gesteinskorn fest anhaften und sich nicht abreiben lassen oder als Knollen bei der Betonaufbereitung nicht völlig zerrieben werden. | Abschlämmbare Bestandteile sind fein verteilte, als Knollen oder an den Körnern haftend, in der [[Gesteinskörnung]] vorkommende [[Ton|tonige]] Substanzen und/oder feines [[Gesteinsmehl]] mit einer Korngröße bis 0,063 mm. Sie wirken schädlich auf den Beton, wenn sie in großer Menge vorhanden sind, am Gesteinskorn fest anhaften und sich nicht abreiben lassen oder als Knollen bei der Betonaufbereitung nicht völlig zerrieben werden. <br /> | ||
Der Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen kann mit einem herkömmlichen [[Siebversuch]] nicht ausreichend genau bestimmt werden. Anhaltswerte bei Gesteinskörnungen mit einem Größtkorn bis 4 mm liefert das [[Absetzverfahren]] entsprechend DIN 4226-3 (zurückgezogene Norm). <br /> | |||
[[Feinanteile]] in der Gesteinskörnung werden mit dem [[Auswaschverfahren]] nach DIN EN 933-1 ermittelt. | |||
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