Abschlämmbare Bestandteile
Abschlämmbare Bestandteile sind fein verteilte, als Knollen oder an den Körnern haftend, in der Gesteinskörnung vorkommende tonige Substanzen und/oder feines Gesteinsmehl mit einer Korngröße bis 0,063 mm. Sie wirken schädlich auf den Beton, wenn sie in großer Menge vorhanden sind, am Gesteinskorn fest anhaften und sich nicht abreiben lassen oder als Knollen bei der Betonaufbereitung nicht völlig zerrieben werden.
Der Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen kann mit einem herkömmlichen Siebversuch nicht ausreichend genau bestimmt werden. Anhaltswerte bei Gesteinskörnungen mit einem Größtkorn bis 4 mm liefert das Absetzverfahren entsprechend DIN 4226-3 (zurückgezogene Norm).
Feinanteile in der Gesteinskörnung werden mit dem Auswaschverfahren nach DIN EN 933-1 ermittelt.