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Seit 1926 die Grundlage von Bauverträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Sie ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) durch spezielle Vertragsbedingungen, die auf die besonderen Bedingungen des Bauens abgestellt sind. | Seit 1926 die Grundlage von Bauverträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Sie ergänzt das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] (BGB) durch spezielle Vertragsbedingungen, die auf die besonderen Bedingungen des Bauens abgestellt sind.<br /> | ||
Es gliedert sich in die drei Teile: | |||
* | * Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A) | ||
* Teil B "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB/B) | |||
* Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB/C) |