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Stöße von [[Bewehrung|Bewehrungsstäben]] können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben, wobei die Übergreifungslänge nach DIN EN 1992-1-1 einzuhalten ist. Der Anteil der gestoßenen | Stöße von [[Bewehrung|Bewehrungsstäben]] können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben, wobei die Übergreifungslänge nach DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.3 einzuhalten ist, der Stoß von Stäben sind in der Regel versetzt anzuordnen ist und der Stoß in der Regel nicht in hoch beanspruchten Bereichen liegen (z. B. plastische Gelenke) darf.<br /> | ||
Der Anteil der gestoßenen Zugstäbe in einer Bewehrungslage darf 100 % betragen, wenn die Anforderungen in DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.2 eingehalten werden.<br /> | |||
Alle Druckstäbe sowie die Querbewehrung dürfen in einem Querschnitt gestoßen sein. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Bewehrungsstoß]] | *[[Bewehrungsstoß]] | ||
*[[Verankerungslänge]] | |||
[[Category:Bewehrung]] | [[Category:Bewehrung]] |