Übergreifungsstoß: Unterschied zwischen den Versionen

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Stöße von [[Bewehrung|Bewehrungsstäben]] können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben, wobei die Übergreifungslänge nach DIN EN 1992-1-1 einzuhalten ist. Der Anteil der gestoßenen Stäbe in einem Bauteilquerschnitt darf bei [[Rippenstahl]] 100 %, bei glatten oder profilierten Stählen höchstens 33 % des Querschnitts der jeweiligen Bewehrungslage betragen.
Stöße von [[Bewehrung|Bewehrungsstäben]] können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben, wobei die Übergreifungslänge nach DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.3 einzuhalten ist, der Stoß von Stäben sind in der Regel versetzt anzuordnen ist und der Stoß in der Regel nicht in hoch beanspruchten Bereichen liegen (z. B. plastische Gelenke) darf.<br />
Der Anteil der gestoßenen Zugstäbe in einer Bewehrungslage darf 100 % betragen, wenn die Anforderungen in DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.2 eingehalten werden.<br />
Alle Druckstäbe sowie die Querbewehrung dürfen in einem Querschnitt gestoßen sein.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Bewehrungsstoß]]
*[[Bewehrungsstoß]]
*[[Verankerungslänge]]


[[Category:Bewehrung]]
[[Category:Bewehrung]]
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