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Für die Planung eines Rohbaus in [[Mauerwerk]] ist die oktametrische | Für die Planung eines Rohbaus in [[Mauerwerk]] ist die oktametrische Maßordnung im Hochbau nach DIN 4172 zugrunde zu legen. Ihre Rasterplanung beruht auf vier Reihen von Richtmaßen mit Maßsprüngen von | ||
100 : 4 = 25,00 cm, | 100 : 4 = 25,00 cm, | ||
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100 : 16 = 6,25 cm. | 100 : 16 = 6,25 cm. | ||
Die sich aus den genannten Maßsprüngen ergebenden Normzahlen sind Planungsmaße und heißen Richtmaße. Die tatsächlichen Maße, die auch in den Bauzeichnungen | Die sich aus den genannten Maßsprüngen ergebenden Normzahlen sind Planungsmaße und heißen Richtmaße. Die tatsächlichen Maße, die auch in den Bauzeichnungen erscheinen, heißen Nennmaße. Im [[Mauerwerk]]sbau unterscheiden sich Richtmaß und Nennmaß um die Dicken der [[Mörtelfugen]] ([[Stoßfugen]] = 10 mm, [[Lagerfugen]] = 12 mm). Neben der herkömmlichen Maßordnung besteht die international abgestimmte [[Modulordnung]]. Ausgehend vom Grundmodul "M" mit der Größe 100 mm sollen bei der Planung für den Rohbau die "Multimodule" 3 M = 300 mm, 6 M = 600 mm und 12 M = 1200 mm als Richtmaße im Raster angewendet werden. |