Maßordnung
Für die Planung eines Rohbaus in Mauerwerk ist die oktametrische Maßordnung im Hochbau nach DIN 4172 zugrunde zu legen. Ihre Rasterplanung beruht auf vier Reihen von Richtmaßen mit Maßsprüngen von
100 : 4 = 25,00 cm,
100 : 8 = 12,50 cm,
100 : 12 = 8,33 cm,
100 : 16 = 6,25 cm.
Die sich aus den genannten Maßsprüngen ergebenden Normzahlen sind Planungsmaße und heißen Richtmaße. Die tatsächlichen Maße, die auch in den Bauzeichnungen erscheinen, heißen Nennmaße. Im Mauerwerksbau unterscheiden sich Richtmaß und Nennmaß um die Dicken der Mörtelfugen (Stoßfugen = 10 mm, Lagerfugen = 12 mm). Neben der herkömmlichen Maßordnung besteht die international abgestimmte Modulordnung. Ausgehend vom Grundmodul "M" mit der Größe 100 mm sollen bei der Planung für den Rohbau die "Multimodule" 3 M = 300 mm, 6 M = 600 mm und 12 M = 1200 mm als Richtmaße im Raster angewendet werden.