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Schnellerstarrende [[Zement|Zemente]] (SE-Zemente) werden auch als Spritzbetonzemente bezeichnet. Sie müssen den allgemeinen Anforderungen aus DIN EN 197-1 bzw. DIN EN 197-5 und bezüglich Erstarrungsbeginn | Schnellerstarrende [[Zement|Zemente]] (SE-Zemente) werden auch als Spritzbetonzemente bezeichnet. Sie müssen den allgemeinen Anforderungen aus DIN EN 197-1 bzw. DIN EN 197-5 und bezüglich Erstarrungsbeginn den Anforderungen aus DIN 1164-11 Tabelle 1 entsprechen.<br /> | ||
Diese [[Sonderzemente]] mit schnellem Erstarren nach DIN 1164-11 weisen einen [[Erstarren|Erstarrungsbeginn]] ≤ 45 Minuten | Diese [[Sonderzemente]] mit schnellem Erstarren nach DIN 1164-11 weisen einen [[Erstarren|Erstarrungsbeginn]] ≤ 45 Minuten auf.<br> | ||
Für die Herstellung der Probekörper für die Prüfung der Festigkeit und für die Prüfung des Erstarrens und der Raumbeständigkeit gelten für SE-Zemente abweichend von DIN EN 197-1 die im Anhang A der DIN 1164-11 festgelegten Verfahren.<br> | Für die Herstellung der Probekörper für die Prüfung der Festigkeit und für die Prüfung des Erstarrens und der Raumbeständigkeit gelten für SE-Zemente abweichend von DIN EN 197-1 die im Anhang A der DIN 1164-11 festgelegten Verfahren.<br> | ||
SE-Zemente sind für die normale [[Betonherstellung]] nicht geeignet, ermöglichen aber eine sachgerechte Herstellung von Beton mit besonderen Herstellverfahren wie z.B. das Trockenspritzverfahren oder bei Verwendung von Zusatzmitteln. SE-Zemente ermöglichen z. B. [[Spritzbeton|Spritzbetone]], die ohne [[Beschleuniger]] auskommen.<br /> | SE-Zemente sind für die normale [[Betonherstellung]] nicht geeignet, ermöglichen aber eine sachgerechte Herstellung von Beton mit besonderen Herstellverfahren wie z.B. das Trockenspritzverfahren oder bei Verwendung von Zusatzmitteln. SE-Zemente ermöglichen z. B. [[Spritzbeton|Spritzbetone]], die ohne [[Beschleuniger]] auskommen.<br /> |