SE-Zement

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Schnellerstarrende Zemente (SE-Zemente) werden auch als Spritzbetonzemente bezeichnet. Sie müssen den allgemeinen Anforderungen aus DIN EN 197-1 bzw. DIN EN 197-5 und bezüglich Erstarrungsbeginn den Anforderungen aus DIN 1164-11 Tabelle 1 entsprechen.
Diese Sonderzemente mit schnellem Erstarren nach DIN 1164-11 weisen einen Erstarrungsbeginn ≤ 45 Minuten auf.
Für die Herstellung der Probekörper für die Prüfung der Festigkeit und für die Prüfung des Erstarrens und der Raumbeständigkeit gelten für SE-Zemente abweichend von DIN EN 197-1 die im Anhang A der DIN 1164-11 festgelegten Verfahren.
SE-Zemente sind für die normale Betonherstellung nicht geeignet, ermöglichen aber eine sachgerechte Herstellung von Beton mit besonderen Herstellverfahren wie z. B. das Trockenspritzverfahren oder bei Verwendung von Zusatzmitteln. SE-Zemente ermöglichen z. B. Spritzbetone, die ohne Beschleuniger auskommen.
Bezeichnung: Ein Portlandzement der Festigkeitsklasse 32,5 mit üblicher Anfangsfestigkeit (N), hohem Sulfatwiderstand (SR) und schnellerstarrend (SE) wird wie folgt bezeichnet:
Portlandzement DIN1164–CEM I 32,5N–SR/SE

Die verkürzten Erstarrungszeiten werden durch Modifikationen bei der Zementherstellung bewirkt. Das Erstarren eines Zements wird im Normalfall durch Zugabe eines Sulfatträgers (Gips, Anhydrit) beim Mahlen des Zementklinkers gesteuert. Sulfatfreie Pasten aus gemahlenem Zementklinker erstarren im Allgemeinen schon nach spätestens zehn Minuten. Demgegenüber beginnt das Erstarren in sulfathaltigen Pasten aus dem gleichen Klinker im Allgemeinen erst nach zwei bis drei Stunden. Für jeden Zement gibt es je nach Reaktionsfähigkeit des Tricalciumaluminat (C3A) einen bestimmten Calciumsulfatzusatz, der das Erstarren optimal verzögert. Zemente mit verkürztem Erstarren, die sogenannten Spritzbetonzemente, sind Portlandzemente mit vermindertem Gehalt an Calciumsulfat, gegebenenfalls mit Zusatz geringer Mengen an Beschleunigern.

Siehe auch:

Literatur