Schutzgerüste
Ein Schutzgerüst dient gemäß DIN 4420-1 dazu, Personen gegen den tieferen Absturz von bis zu 20° (Fanggerüst) bzw. über 20° (Dachfanggerüst) geneigten Flächen zu sichern und als Schutzdach Personen, Maschinen, Geräte und anderes gegen herabfallende Gegenstände zu schützen.
Arbeitsgerüste mit Bekleidung haben gemäß DIN 4420-1 die Aufgabe, das Herabfallen von Gegenständen auf Personen, Maschinen, Geräte und anderes zu verhindern.
Fanggerüste sind bei Arbeitshöhen von mehr als 5,0 m erforderlich, wobei unter Arbeitshöhe der Abstand von Geländeoberkante bis zur Schalungsoberkante zu verstehen ist.
Dachfanggerüste sind bei Dacharbeiten bei Traufhöhen von mehr als 5,0 m über dem Gelände erforderlich. Bei Dächern mit einer Neigung zwischen 20° bis 45° entspricht die Absturzhöhe der Traufhöhe, bei mehr als 45° Dachneigung der Höhe des Arbeitsplatzes.
Konstruktionsarten sind das:
- Auslegergerüst mit längenorientierten Gerüstlagen und Belagträgern, die aus dem Bauwerk auskragen,
- Konsolgerüst mit längenorientierten Gerüstlagen und Belagträgern, die auf am Bauwerk befestigten Konsolen liegen.