Rissbreite
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Abstand der Rissufer (Ränder eines Risses), gemessen auf der Bauteiloberfläche, senkrecht zum Rissverlauf.
Der Nachweis zur Begrenzung der Rissbreite nach DIN EN 1996-1-1 soll den Korrosionsschutz der Bewehrung gewährleisten und größere Rissbreiten vermeiden.
Die wichtigsten konstruktiven Maßnahmen zur Begrenzung der Rissbreite sind das Einlegen von Mindestbewehrung, die die Risse nicht verhindern kann, aber so verteilt, dass viele schmale und damit ungefährliche Risse entstehen, und das Anordnen von Fugen (Scheinfugen, Arbeitsfugen und Bewegungsfugen). Je nach den Umweltbedingungen werden Rissbreiten von 0,1 bis 0,4 mm als unbedenklich angesehen.
Literatur
- Zement-Merkblatt B18: Risse im Beton
- Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke
- Schießl, Peter: "Grundlagen der Neuregelung zur Beschränkung der Rißbreite" in DAfStb-Heft 400 - Erläuterungen zu DIN 1045 "Beton- und Stahlbeton", Ausgabe 07.1988. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb). Beuth Verlag GmbH, Berlin 1989