Probenahme: Unterschied zwischen den Versionen

31 Bytes hinzugefügt ,  24. Juli 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Die Entnahme von Teilmengen eines Stoffs zur Prüfung bestimmter Eigenschaften muss so erfolgen, dass sich daraus Schlüsse ziehen lassen, die für die Gesamtmenge gelten. In den einschlägigen Normen ist z. B. für [[Beton]], [[Zement]] und [[Gesteinskörnung]] angegeben, wie die Probenahme zu erfolgen hat.
Die Entnahme von Teilmengen eines Stoffs zur Prüfung bestimmter Eigenschaften muss so erfolgen, dass sich daraus Schlüsse ziehen lassen, die für die Gesamtmenge gelten. In den einschlägigen Normen ist z. B. für [[Beton]], [[Zement]] und [[Gesteinskörnung]] angegeben, wie die Probenahme zu erfolgen hat.
[[Category:Baustoffprüfung]]
9.662

Bearbeitungen