Abgleichen
von Probekörpern
Bei Probekörpern, die z. B. bei der Prüfung auf Druck beansprucht werden sollen, müssen mindestens zwei einander gegenüberliegende Flächen, gegen die die Stahlplatten der Prüfmaschine wirken, eben und parallel sein, damit die Druckkraft richtig in den Probekörper eingeleitet wird. Bei Probewürfeln, die in Stahlformen hergestellt werden, ist diese Bedingung meistens erfüllt. Bei zylindrischen Proben, aber auch bei fehlerhaft hergestellten Würfeln müssen einwandfreie Auflagerflächen häufig erst durch Abgleichen geschaffen werden. Das geschieht i. A. mit Zementmörtel, gelegentlich mit geschmolzenem Schwefel oder mit Gips. Die Abgleichschicht muss bis zur Prüfung ausreichend erhärtet sein. Die vorgeschriebenen Lagerungsbedingungen sind während des ganzen Arbeitsvorganges einzuhalten. Prüfvorschrift ist die DIN EN 12390