Leimanspruch

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Mehlkorn, Wasser, ggf. Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe bilden im Frischbeton den Leim (auch: Mehlkornsuspension). Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen Konsistenz (Verarbeitbarkeit) des Betons abhängig. Eine günstige Kornzusammensetzung der Gesteinskörnung (Idealsieblinie) verringert den Leimanspruch bei gleich guter Verarbeitbarkeit.
Vollständig verdichtbare Konstruktionsbetone mit ausreichendem Zusammenhaltevermögen sollen ein Mindestleimvolumen von rd. 260 l/m³ besitzen. Durch eine Erhöhung des Leimvolumens lässt sich die Konsistenz weiter steigern. Um Schwinden und Hydratationswärmeentwicklung gering zu halten, sollte der Zementleimgehalt 300 l/m³ (Wasser + Zement) nicht überschreiten. Auch Kostengründe führen häufig zum Bestreben, den Zementleimgehalt so niedrig wie möglich zu halten. Ab einem Leimvolumen von etwa 280 l/m³ lässt sich die Konsistenz auch mit verflüssigenden Zusatzmitteln (BV und FM) steigern.
Besonders bei gebrochener Gesteinskörnung, bei Ausfallkörnungen oder bei hohen Mehlkorngehalten wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die Zementleimdosierung angewendet.

Siehe auch