Fugenbreite
1. Im Hochbau: Raum zwischen den Fugenflanken. Die Maximal- und Mindestfugenbreiten werden durch die Anforderungen an die Fugen bestimmt, unter Berücksichtigung der Größe und Lage der angrenzenden Bauteile und der Möglichkeiten der Verbindungsmittel. Die Fugenbreite kann sich planmäßig verändern, und die Verbindung muss so ausgelegt werden, dass diese Veränderungen aufgenommen werden können.
2. Im Straßenbau: Abstand zwischen den Fugenflanken, der sich aus den Fugeneinlagen bei Raumfugen bzw. der Schnittbreite bei Scheinfugen und der Bewegung der Fahrbahnplatten ergibt.