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Abstand der Rissufer (Ränder eines [[Risse|Risses]]), gemessen auf der Bauteiloberfläche, senkrecht zum Rissverlauf.<br /> | Abstand der Rissufer (Ränder eines [[Risse|Risses]]), gemessen auf der Bauteiloberfläche, senkrecht zum Rissverlauf.<br /> | ||
Der Nachweis zur Begrenzung der Rissbreite nach DIN EN 1996-1-1 soll den [[Passiver Korrosionsschutz|Korrosionsschutz]] der Bewehrung gewährleisten und größere Rissbreiten vermeiden.<br /> | Der Nachweis zur Begrenzung der Rissbreite nach DIN EN 1996-1-1 soll den [[Passiver Korrosionsschutz|Korrosionsschutz]] der Bewehrung gewährleisten und größere Rissbreiten vermeiden.<br /> | ||
Die wichtigsten konstruktiven Maßnahmen zur Begrenzung der Rissbreite sind das Einlegen von [[Bewehrung]], die die [[Risse]] nicht verhindert, aber so verteilt, dass viele schmale und damit ungefährliche Risse entstehen, und das Anordnen von [[Fugen]] ([[Scheinfugen]], [[Arbeitsfugen]] und [[Bewegungsfugen]]). Je nach den Umweltbedingungen werden Rissbreiten von 0,1 bis 0,4 mm als unbedenklich angesehen. | |||
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