Betonfachgespräche

Begriff aus dem BBQ-Konzept der Normenreihe DIN 1045:2023-08.

Das BBQ-Konzept beinhaltet für ein konkretes Bauvorhaben, dass Bauherr, Planer, Bauunternehmen und Baustoffhersteller frühzeitig zusammenarbeiten müssen. Daher werden auch höhere Anforderungen an die Kommunikation gestellt. Der Planer soll dabei mit dem Auftraggeber zunächst die Betonbauqualitätsklasse festlegen. Und an den Schnittstellen müssen sich die Beteiligten (spätestens nach der Vergabe) über die tatsächlich erforderlichen Frisch- und Festbetoneigenschaften (Performance-Konzept) verständigen.

Wichtige Elemente dabei sind die Betonfachgespräche im Zuge der Planung (BBQ-Ausschreibungsgespräch) sowie vor und während der Ausführung der Betonbauarbeiten (BBQ-Ausführungsgespräche). Für die Organisation und Dokumentation dieser Betonfachgespräche hat der Bauherr einen BBQ-Koordinator zu bestimmen.

Ziel des BBQ-Ausschreibungsgesprächs ist die Erarbeitung eines vorläufigen Betonbaukonzepts, das Parameter für die Ausschreibung von Betoneigenschaften sowie den Einbau und die Nachbehandlung von Beton enthält. Neben Objektplaner, Tragwerksplaner und Ausschreibendem soll an dem Ausschreibungsgespräch auch eine Fachkundige Person als Experte für Betonbautechnik teilnehmen.

Ausführungsgespräche sollen vor und während der Bauausführung stattfinden mit dem Ziel, ein Betonbaukonzept zu erstellen und fortlaufend fortzuschreiben. Neben dem Koordinator (Objektplaner) oder BBQ-Federführenden (vom Bauherrn beauftragter Koordinator) sind hier auch wieder der Tragwerksplaner, gegebenenfalls der Ausschreibende, dazu noch der ausführende Bauleiter, der Betonhersteller, gegebenenfalls der Subunternehmer sowie die Fachkundige Person als Experte für Betonbautechnik als Teilnehmer vorgesehen.

Im Startgespräch der Ausführungsgespräche ist das Betonbaukonzept zu erarbeiten, das die Betonherstellung und die Bauausführung inklusive Angaben für die Betonherstellung und Lieferung und Angaben für den Betoneinbau umfasst. Im Bedarfsfall schließen sich regelmäßige Bauverlaufsgespräche an, in denen das Betonbaukonzept entsprechend des Verlaufs der praktischen Umsetzung fortgeschrieben wird.

Die mehrfach genannte Fachkundige Person soll gemäß Abschnitt 5.4 der DIN 1045-1000 über folgende Kenntnisse in der Betonbautechnik verfügen:

  • vertiefte Kenntnisse in Bemessung und Konstruktion und Bauverfahren
  • vertiefte Kenntnisse zur Beurteilung der Standsicherheit (einschl. Brandschutz, Bauphysik und gegebenenfalls Verkehrssicherheit) und Gebrauchstauglichkeit
  • Kenntnisse über die Technischen Baubestimmungen und die Grundanforderungen an Bauwerke und Bauteile und die daraus resultierenden Anforderungen an Baustoffe und Systeme
  • nachweislich vertiefte Kenntnisse und Erfahrung in der Betontechnik und in der Herstellung von und dem Bau mit Betonfertigteilen sowie in der Bauausführung und der Qualitätssicherung
  • vertiefte Kenntnisse zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit von Betonbauteilen
  • bei Fertigteilen vertiefte Kenntnisse der Werkplanung und der Herstellung

Hinweis: Die neue Normenreihe wurde in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2024/1 (MVV TB 2024/1) aufgenommen. Bis zur Umsetzung der MVV TB 2024/1 in Länderrecht sind im Betonbau weiter DIN EN 206-1:2001 zusammen mit dem nationalen Anwendungsdokument DIN 1045-2:2008 anzuwenden. In der Anlage A 1.2.3/1 Abschnitt 7 der MVV TB 2024/1 ist allerdings eine Einschränkung zu DIN 1045-1000:2023-08 zu finden. Dort steht: "Die Anforderungen an die Kommunikation ((Anm.: also die Betonfachgespräche)) und deren Dokumentation in Teilen der Abschnitte 4 und 5 sowie in Anhang A gelten nicht als Technische Baubestimmungen."

Literatur