Rissbreite
Abstand der Rissufer (Ränder eines Risses), gemessen auf der Bauteiloberfläche, senkrecht zum Rissverlauf.
Der Nachweis zur Begrenzung der Rissbreite nach DIN EN 1996-1-1 soll den Korrosionsschutz der Bewehrung gewährleisten und größere Rissbreiten vermeiden.
Die wichtigsten konstruktiven Maßnahmen zur Begrenzung der Rissbreite sind das Einlegen von Bewehrung, die die Risse nicht verhindert, aber so verteilt, dass viele schmale und damit ungefährliche Risse entstehen, und das Anordnen von Fugen (Scheinfugen, Arbeitsfugen und Bewegungsfugen). Je nach den Umweltbedingungen werden Rissbreiten von 0,1 bis 0,4 mm als unbedenklich angesehen.