Trockenmauerwerk
1. Engfugig im Verband aufeinandergeschichtete Bruchsteine, die nicht vermörtelt werden.
2. Bauaufsichtlich zugelassenes Mauerwerk aus besonders maßgenauen Mauersteinen aus Beton, das im Verband ohne Mauermörtel in den Stoß- und Lagerfugen errichtet wird. Trockenmauerwerk ist nur standsicher, wenn es eine kontinuierliche Auflast hat. Deshalb muss es auf seiner gesamten Länge, z. B. Durch Decken, belastet sein. Die Zulassung beschränkt die Verwendung u. a. auf tragende und aussteifende Wände.