Wassergehalt

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1. Beim Wassergehalt in Beton wird unterschieden:

Im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle ist vom Betonhersteller regelmäßig der Wassergehalt der Gesteinskörnung und des Frischbetons (z. B. bei Beton nach Eigenschaften und bei Hochfestem Beton) zu bestimmen.
Für die Abnahme des Frischbetons auf der Baustelle ist zwar in DIN 1045-3 keine Prüfung des Wassergehalts vorgesehen, jedoch können Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (z.b. die ZTV-ING und die ZTV-W) das Bauunternehmen dazu verpflichten. Im BAW-Merkblatt „Entmischungssensibilität von Beton (MESB), Ausgabe 2019 – Anlage A Auswaschversuch (informativ)“ wird im Abschnitt A.3.5 „Begleitende Frischbetonprüfungen“ gefordert: Bei Beton aus einer Transportbetonmischanlage ist der Wassergehalt des Frischbetons im Darrversuch gemäß DBV-Merkblatt „Besondere Verfahren zur Prüfung von Frischbeton“ zu bestimmen.

Gängige Prüfverfahren für die Bestimmung des Wassergehalts sind:

  • das Darren,
  • das Mikrowellenverfahren,
  • die Radartechnologie.

Aus dem so ermittelten Wassergehalt kann bei vorgegebenem Zementgehalt der Wasserzementwert errechnet werden.

2. Der Wassergehalt von Böden ist entscheidend für ihre Verdichtungswilligkeit.

Siehe auch

Literatur