Gebrauchstauglichkeit
Unter Gebrauchstauglichkeit ist die Fähigkeit eines Bauwerks, die uneingeschränkte Nutzung für den vorgesehenen Zweck zu gewährleisten.
Der Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG bzw. SLS für "Serviceability limit state") beschreibt Zustände, bei deren Überschreitung die festgelegten Bedingungen für die Gebrauchstauglichkeit eines Tragwerks oder eines Bauteils nicht mehr erfüllt sind.
Als Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit sind nach DIN EN 1990 "Grundlagen der Tragwerksplanung" die Grenzzustände einzustufen, die:
- die Funktion des Tragwerks oder eines seiner Teile unter normalen Gebrauchsbedingungen oder
- das Wohlbefinden der Nutzer oder
- das Erscheinungsbild des Bauwerks betreffen.
Zu den Nachweisen in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit (GZG) gehören die Begrenzungen der:
- Stahl- und Betonspannungen
- Rissbreiten
- Verformungen
Bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit werden Unsicherheiten in den Annahmen bezüglich Tragsystem und Lasten sowie die unvermeidbaren Schwankungen in den Materialkennwerten durch Sicherheitsbeiwerte berücksichtigt. Anstelle des früher üblichen globalen Sicherheitsbeiwerts werden nun Teilsicherheitsbeiwerte verwendet. Der Teilsicherheitsbeiwert für die Einwirkungen (Index F = Force/Kraft) wirkt erhöhend, der Teilsicherheitsbeiwert für die Widerstände (Index R = Resistance/Widerstand) vermindernd.