Verdingungsordnung für Bauleistungen
VOB
Seit 1926 die Grundlage von Bauverträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Sie ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) durch spezielle Vertragsbedingungen, die auf die besonderen Bedingungen des Bauens abgestellt sind.