Betonzusatzmittel
Stoffe, die dem Beton flüssig oder pulverförmig zugegeben werden und die Betoneigenschaften durch chemische und/oder physikalische Wirkungen beeinflussen. Da Betonzusatzmittel dem Beton nur in geringen Mengen zugesetzt werden, ist ihr Einfluss als Stoffraumkomponente unbedeutend. Sie wirken sich daher volumenmäßig im Beton nicht aus und bleiben - abgesehen von den ggf. durch sie im Beton erzeugten Luftporen - auch bei der Stoffraumrechnung des Betons unberücksichtigt.
Die Zugabemenge eines Betonzusatzmittels ist i. A. auf 50 ml/kg bzw. 50 g/kg der Menge an Zement und anrechenbarer Menge an Zusatzstoffen begrenzt. Bei Anwendung mehrerer Zusatzmittel dürfen insgesamt 60 ml/kg bzw. 60 g/kg der Menge an Zement und anrechenbarer Zusatzstoffe nicht überschritten werden. Für hochfeste Betone ist die Zugabemenge eines verflüssigenden Betonzusatzmittels auf 70 ml/kg bzw. 70 g/kg, bei Anwendung mehrerer Zusatzmittel auf 80 ml/kg bzw. 80 g/kg der Zementmenge begrenzt. Zusatzmittelmengen unter 2 g/kg dürfen nur dann der Mischung zugegeben werden, wenn sie in einem Teil des Zugabewassers aufgelöst sind. Flüssige Betonzusatzmittel sind dem Wassergehalt bei der Bestimmung des Wasserzementwerts dann zuzurechnen, wenn ihre gesamte Zugabemenge 3 l/m³ verdichteten Betons oder mehr beträgt.
Die Wirkung der Zusatzmittel ist unter anderem abhängig von ihrer Zugabemenge, der Zementart, dem Zementgehalt, dem Mehlkorngehalt, dem Wassergehalt sowie der Verarbeitung und Temperatur der Mischung. Sie kann auch durch ein weiteres Zusatzmittel beeinflusst werden. Deshalb müssen grundsätzlich Wirkung und Zugabemenge der gewählten Zusatzmittel mit den für das Bauwerk vorgesehenen Stoffen und ihrer Zusammensetzung durch eine Erstprüfung ermittelt werden.