Brandwände: Unterschied zwischen den Versionen
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* Sie müssen bei dreimaliger Stoßbeanspruchung - Pendelstöße mit je 3000 Nm Stoßarbeit - standsicher und raumschließend im Sinne von DIN 4102-2, bleiben. | * Sie müssen bei dreimaliger Stoßbeanspruchung - Pendelstöße mit je 3000 Nm Stoßarbeit - standsicher und raumschließend im Sinne von DIN 4102-2, bleiben. | ||
* Sie müssen die vorstehend genannten Anforderungen auch ohne Bekleidungen erfüllen. | * Sie müssen die vorstehend genannten Anforderungen auch ohne Bekleidungen erfüllen. | ||
[[Category:Bauphysik]] |
Aktuelle Version vom 4. August 2015, 13:54 Uhr
Wände zur Trennung oder Abgrenzung von Brandabschnitten. Sie sind im Rahmen des baulichen Brandschutzes dazu bestimmt, die Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte zu verhindern. Die baulichen Anforderungen regelt DIN 4102, Teil 3. Brandwände müssen allgemein folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen aus Baustoffen der Baustoffklasse A nach DIN 4102-1, bestehen.
- Sie müssen bei mittiger und ausmittiger Belastung die Anforderungen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F90 nach DIN 4102, Teil 2, erfüllen.
- Sie müssen bei dreimaliger Stoßbeanspruchung - Pendelstöße mit je 3000 Nm Stoßarbeit - standsicher und raumschließend im Sinne von DIN 4102-2, bleiben.
- Sie müssen die vorstehend genannten Anforderungen auch ohne Bekleidungen erfüllen.