Baustoffklassen

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Baustoffklassen nach DIN EN 13501-1 und DIN 4102-1

Die Klassen zum Brandverhalten von Baustoffen werden in DIN EN 13501-1 "Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten" wie folgt definiert:

  • Klassen F, FL: Bauprodukte, für die das Brandverhalten nicht bestimmt wird oder die nicht in eine der Klassen A1, A2, B, C, D, E, A1L, A2L, BL, CL, DL, EL klassifiziert werden können.
  • Klassen E, EL: Bauprodukte, die in der Lage sind, für eine kurze Zeit dem Angriff durch eine kleine Flamme ohne wesentliche Flammenausbreitung standzuhalten.
  • Klassen D, DL: Bauprodukte, die die Kriterien der Klasse E bzw. ELerfüllen und in der Lage sind, für eine längere Zeit dem Angriff durch eine kleine Flamme ohne wesentliche Flammenausbreitung standzuhalten. Zusätzlich sind sie auch in der Lage, einer Beanspruchung durch einen einzeln brennenden Gegenstand mit ausreichend verzögerter und begrenzter Wärmefreisetzung standzuhalten.
  • Klassen C, CL: Wie Klasse D bzw. DL, aber mit strengeren Anforderungen. Zusätzlich zeigen diese Bauprodukte bei der Beanspruchung durch einen einzeln brennenden Gegenstand eine begrenzte seitliche Flammenausbreitung.
  • Klassen B, BL: Wie Klasse C bzw. CL, aber mit strengeren Anforderungen.
  • Klassen A2, A2L: Erfüllen beim SBI-Prüfverfahren nach EN 13823 die gleichen Kriterien wie die Klasse B bzw. BL. Zusätzlich liefern diese Bauprodukte unter den Bedingungen eines voll entwickelten Brands keinen wesentlichen Beitrag zur Brandlast und zum Brandanstieg.
  • Klassen A1, A1L: Bauprodukte der Klasse A1 bzw. A1L leisten in keiner Phase des Brands einschließlich des vollentwickelten Brands einen Beitrag. Aus diesem Grund wird vorausgesetzt, dass sie in der Lage sind, automatisch alle Anforderungen der unteren Klassen zu erfüllen.

Bezüglich der Rauchentwicklung erfolgt eine zusätzliche Klassifizierungen über:

  • s3: Es werden keine Beschränkungen der Rauchentwicklung gefordert.
  • s2: Die gesamte freigesetzte Rauchmenge sowie das Verhältnis des Anstiegs der Rauchentwicklung sind beschränkt.
  • s1: Es werden strengere Kriterien als für s2 erfüllt.

Bezüglich brennendem Abtropfen/Abfallen wird klassifiziert in:

  • d2: Keine Beschränkungen.
  • d1: Kein brennendes Abtropfen/Abfallen, das länger als eine vorgegebene Zeit andauert.
  • d0: Kein brennendes Abtropfen/Abfallen.

Baustoffe der Klasse A1 sind nicht brennbar - zu ihnen gehören Beton, Leichtbeton und Porenbeton. Baustoffe der Klasse A2 enthalten brennbare Bestandteile in geringem Umfang, wie Gipskartonplatten, organisch gebundene Mineralfaserplatten oder Polystyrol-Beton.

Die Klassen zum Brandverhalten sind durch Prüfzeugnis oder Prüfzeichen nachzweisen. Leicht entflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden. Bei Baustoffen ohne organische Bestandteile - z. B. Beton - ist die Einstufung in die Klasse A1 ohne Nachweis möglich.

Siehe auch