Probewürfel: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Probekörper für die Prüfung der Druckfestigkeit. Die Probewürfel sollen 100 mm, 150 mm, 200 mm oder 300 mm Seitenlänge haben. Die gedrückten Flächen…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Probekörper]] für die Prüfung der Druckfestigkeit. Die Probewürfel sollen 100 mm, 150 mm, 200 mm oder 300 mm Seitenlänge haben. Die gedrückten Flächen sollen ebenflächig und parallel sein. Andernfalls müssen sie nass geschliffen oder mit einer dünnen Abgleichschicht ([[Abgleichen]]) versehen werden. | [[Probekörper]] für die Prüfung der Druckfestigkeit. Die Probewürfel sollen 100 mm, 150 mm, 200 mm oder 300 mm Seitenlänge haben. Die gedrückten Flächen sollen ebenflächig und parallel sein. Andernfalls müssen sie nass geschliffen oder mit einer dünnen Abgleichschicht ([[Abgleichen]]) versehen werden. | ||
[[Category:Baustoffprüfung]] |
Version vom 24. Juli 2015, 13:12 Uhr
Probekörper für die Prüfung der Druckfestigkeit. Die Probewürfel sollen 100 mm, 150 mm, 200 mm oder 300 mm Seitenlänge haben. Die gedrückten Flächen sollen ebenflächig und parallel sein. Andernfalls müssen sie nass geschliffen oder mit einer dünnen Abgleichschicht (Abgleichen) versehen werden.