Baustoffklassen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Baustoffklassen.jpg|mini|gerahmt|Baustoffklassen nach DIN 4102-1 und EN 13501-1]]Einteilung der Baustoffe gemäß DIN 4102-4 nach ihrem Brandverhalten (A1, A2, B1, B2, B3). Baustoffe der Klasse A1 sind nicht brennbar - zu ihnen gehören Beton, Leichtbeton und Porenbeton. Baustoffe der Klasse A2 enthalten brennbare Bestandteile in geringem Umfang, wie Gipskartonplatten, organisch gebundene Mineralfaserplatten oder Polystyrol-Beton. Ist ein Baustoff nicht bereits nach DIN 4102, Teil 4 klassifiziert, so muss die Baustoffklassen durch Prüfzeugnis oder [[Prüfzeichen]] nachgewiesen werden. Leicht entflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden.
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Einteilung der Baustoffe gemäß DIN 4102-4 nach ihrem Brandverhalten (A1, A2, B1, B2, B3). <br />
Baustoffe der Klasse A1 sind nicht brennbar - zu ihnen gehören Beton, Leichtbeton und Porenbeton. Baustoffe der Klasse A2 enthalten brennbare Bestandteile in geringem Umfang, wie Gipskartonplatten, organisch gebundene Mineralfaserplatten oder Polystyrol-Beton. Ist ein Baustoff nicht bereits nach DIN 4102-4 klassifiziert, so muss die Baustoffklassen durch Prüfzeugnis oder [[Prüfzeichen]] nachgewiesen werden. Leicht entflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden.
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Brandschutz]]
*[[Brandschutz]]

Version vom 26. Juni 2015, 12:39 Uhr

Baustoffklassen nach DIN 4102-1 und EN 13501-1

Einteilung der Baustoffe gemäß DIN 4102-4 nach ihrem Brandverhalten (A1, A2, B1, B2, B3).
Baustoffe der Klasse A1 sind nicht brennbar - zu ihnen gehören Beton, Leichtbeton und Porenbeton. Baustoffe der Klasse A2 enthalten brennbare Bestandteile in geringem Umfang, wie Gipskartonplatten, organisch gebundene Mineralfaserplatten oder Polystyrol-Beton. Ist ein Baustoff nicht bereits nach DIN 4102-4 klassifiziert, so muss die Baustoffklassen durch Prüfzeugnis oder Prüfzeichen nachgewiesen werden. Leicht entflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden.

Siehe auch