Geräteausstattung: Unterschied zwischen den Versionen
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Einer Baustelle muss mit den Geräten ausgestattet sein, die für die geforderten Prüfungen der Überwachungsklassen ÜK nach DIN EN 13670 / DIN 1045-3 erforderlich sind. Das sind z.B.: | Einer Baustelle muss mit den Geräten ausgestattet sein, die für die geforderten Prüfungen der [[Überwachungsklassen]] ÜK nach DIN EN 13670 / DIN 1045-3 erforderlich sind. Das sind z.B.: | ||
Für das [[Fördern]], [[Verarbeiten]] und Nachbehandeln von Beton müssen Geräte und Einrichtungen vorhanden sein, damit ein ordnungsgemäßer Einbau und eine gleichmäßige Betonqualität möglich ist. | Für das [[Fördern]], [[Betonverarbeitung|Verarbeiten]] und [[Nachbehandlung|Nachbehandeln]] von Beton müssen Geräte und Einrichtungen vorhanden sein, damit ein ordnungsgemäßer Einbau und eine gleichmäßige Betonqualität möglich ist. | ||
Für den Nachweis der geforderten Frisch- und Festbetoneigenschaften müssen z. B. folgende Geräte vorhanden sein: Ausbreittisch zur Bestimmung des [[Ausbreitmaß]]es, [[Formen]] zum Herstellen von [[Probekörper]]n, Einrichtung zum Lagern der [[Probekörper]] (z. B. Klimakiste).<br> | Für den Nachweis der geforderten [[Frischbetoneigenschaften|Frisch-]] und [[Festbeton|Festbetoneigenschaften]] müssen z. B. folgende Geräte vorhanden sein: Ausbreittisch zur Bestimmung des [[Ausbreitmaß]]es, [[Formen]] zum Herstellen von [[Probekörper]]n, Einrichtung zum Lagern der [[Probekörper]] (z. B. Klimakiste).<br> | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Betonherstellung]] | *[[Betonherstellung]] |
Version vom 27. April 2015, 11:37 Uhr
Einer Baustelle muss mit den Geräten ausgestattet sein, die für die geforderten Prüfungen der Überwachungsklassen ÜK nach DIN EN 13670 / DIN 1045-3 erforderlich sind. Das sind z.B.:
Für das Fördern, Verarbeiten und Nachbehandeln von Beton müssen Geräte und Einrichtungen vorhanden sein, damit ein ordnungsgemäßer Einbau und eine gleichmäßige Betonqualität möglich ist.
Für den Nachweis der geforderten Frisch- und Festbetoneigenschaften müssen z. B. folgende Geräte vorhanden sein: Ausbreittisch zur Bestimmung des Ausbreitmaßes, Formen zum Herstellen von Probekörpern, Einrichtung zum Lagern der Probekörper (z. B. Klimakiste).