Maßordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Planung eines Rohbaus in [[Mauerwerk]] ist die oktametrische M. im Hochbau nach DIN 4172 zugrunde zu legen. Ihre Rasterplanung beruht auf vier Reihen von Richtmaßen mit Maßsprüngen von
Für die Planung eines Rohbaus in [[Mauerwerk]] ist die oktametrische Maßordnung im Hochbau nach DIN 4172 zugrunde zu legen. Ihre Rasterplanung beruht auf vier Reihen von Richtmaßen mit Maßsprüngen von


100 : 4 = 25,00 cm,
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100 : 16 = 6,25 cm.
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Die sich aus den genannten Maßsprüngen ergebenden Normzahlen sind Planungsmaße und heißen Richtmaße. Die tatsächlichen Maße, die auch in den Bauzeichnungen erscheine, heißen Nennmaße. Im [[Mauerwerk]]sbau unterscheiden sich Richtmaß und Nennmaß um die Dicke der Mörtelfuge (Stoßfugen = 10 mm, Lagerfugen = 12 mm). Neben der herkömmlichen Maßordnung besteht die international abgestimmte Modulordnung. Ausgehend vom Grundmodul "M" mit der Größe 100 mm sollen bei der Planung für den Rohbau die "Multimodule" 3 M = 300 mm, 6 M = 600 mm und 12 M = 1200 mm als Richtmaße im Raster angewendet werden.
Die sich aus den genannten Maßsprüngen ergebenden Normzahlen sind Planungsmaße und heißen Richtmaße. Die tatsächlichen Maße, die auch in den Bauzeichnungen erscheinen, heißen Nennmaße. Im [[Mauerwerk]]sbau unterscheiden sich Richtmaß und Nennmaß um die Dicken der [[Mörtelfugen]] ([[Stoßfugen]] = 10 mm, [[Lagerfugen]] = 12 mm). Neben der herkömmlichen Maßordnung besteht die international abgestimmte [[Modulordnung]]. Ausgehend vom Grundmodul "M" mit der Größe 100 mm sollen bei der Planung für den Rohbau die "Multimodule" 3 M = 300 mm, 6 M = 600 mm und 12 M = 1200 mm als Richtmaße im Raster angewendet werden.

Aktuelle Version vom 1. Februar 2015, 16:05 Uhr

Für die Planung eines Rohbaus in Mauerwerk ist die oktametrische Maßordnung im Hochbau nach DIN 4172 zugrunde zu legen. Ihre Rasterplanung beruht auf vier Reihen von Richtmaßen mit Maßsprüngen von

100 : 4 = 25,00 cm,

100 : 8 = 12,50 cm,

100 : 12 = 8,33 cm,

100 : 16 = 6,25 cm.

Die sich aus den genannten Maßsprüngen ergebenden Normzahlen sind Planungsmaße und heißen Richtmaße. Die tatsächlichen Maße, die auch in den Bauzeichnungen erscheinen, heißen Nennmaße. Im Mauerwerksbau unterscheiden sich Richtmaß und Nennmaß um die Dicken der Mörtelfugen (Stoßfugen = 10 mm, Lagerfugen = 12 mm). Neben der herkömmlichen Maßordnung besteht die international abgestimmte Modulordnung. Ausgehend vom Grundmodul "M" mit der Größe 100 mm sollen bei der Planung für den Rohbau die "Multimodule" 3 M = 300 mm, 6 M = 600 mm und 12 M = 1200 mm als Richtmaße im Raster angewendet werden.