Trockenmauerwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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1. Engfugig im Verband aufeinandergeschichtete Bruchsteine, die nicht vermörtelt werden.
1. Engfugig im Verband aufeinandergeschichtete Bruchsteine, die nicht vermörtelt werden.


2. Bauaufsichtlich zugelassenes Mauerwerk aus besonders maßgenauen [[Beton-Bausteine]]n, das im Verband ohne [[Mauermörtel]] in den Stoß- und Lagerfugen errichtet wird. Trockenmauerwerk ist nur standsicher, wenn es eine kontinuierliche Auflast hat. Deshalb muss es auf seiner gesamten Länge, z. B. Durch Decken, belastet sein. Die Zulassung beschränkt die Verwendung u. a. auf tragende und aussteifende Wände.
2. Bauaufsichtlich zugelassenes Mauerwerk aus besonders maßgenauen Mauersteinen aus Beton, das im Verband ohne [[Mauermörtel]] in den Stoß- und Lagerfugen errichtet wird. Trockenmauerwerk ist nur standsicher, wenn es eine kontinuierliche Auflast hat. Deshalb muss es auf seiner gesamten Länge, z. B. Durch Decken, belastet sein. Die Zulassung beschränkt die Verwendung u. a. auf tragende und aussteifende Wände.
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[tragende Wände]]
*[[tragende Wände]]
*[[Mauersteine aus Beton]]

Aktuelle Version vom 29. Januar 2015, 18:41 Uhr

1. Engfugig im Verband aufeinandergeschichtete Bruchsteine, die nicht vermörtelt werden.

2. Bauaufsichtlich zugelassenes Mauerwerk aus besonders maßgenauen Mauersteinen aus Beton, das im Verband ohne Mauermörtel in den Stoß- und Lagerfugen errichtet wird. Trockenmauerwerk ist nur standsicher, wenn es eine kontinuierliche Auflast hat. Deshalb muss es auf seiner gesamten Länge, z. B. Durch Decken, belastet sein. Die Zulassung beschränkt die Verwendung u. a. auf tragende und aussteifende Wände.

Siehe auch