Zwangsspannungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Zwangsspannungen treten immer dann auf, wenn sich einzelne Konstruktionsteile bei statischer Unbestimmtheit unterschiedlich verformen wollen bzw. Verformungen des Bauteils insgesamt behindert werden. Solche Verformungen können durch [[Schwinden]], [[Kriechen]], [[Temperaturspannungen|Temperaturunterschiede im Bauteil]] ( | Zwangsspannungen treten immer dann auf, wenn sich einzelne Konstruktionsteile bei statischer Unbestimmtheit unterschiedlich verformen wollen bzw. Verformungen des Bauteils insgesamt behindert werden. Solche Verformungen können durch [[Schwinden]], [[Kriechen]], [[Temperaturspannungen|Temperaturunterschiede im Bauteil]] (Abfließen der [[Hydratationswärme]]) und Baugrundbewegungen ([[Setzung]]) entstehen und zu [[Risse|Rissen]] führen.<br /> | ||
Zur Begrenzung der [[Rissbreite]] schreibt DIN EN 1992-1-1 eine [[Mindestbewehrung]] vor. | Zur Begrenzung der [[Rissbreite]] schreibt DIN EN 1992-1-1 eine [[Mindestbewehrung]] vor. | ||
Version vom 7. März 2016, 14:08 Uhr
Zwangsspannungen treten immer dann auf, wenn sich einzelne Konstruktionsteile bei statischer Unbestimmtheit unterschiedlich verformen wollen bzw. Verformungen des Bauteils insgesamt behindert werden. Solche Verformungen können durch Schwinden, Kriechen, Temperaturunterschiede im Bauteil (Abfließen der Hydratationswärme) und Baugrundbewegungen (Setzung) entstehen und zu Rissen führen.
Zur Begrenzung der Rissbreite schreibt DIN EN 1992-1-1 eine Mindestbewehrung vor.
Siehe auch:
Literatur
- Röhling, Stefan: Zwangsspannungen infolge Hydratationswärme. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2009