Abschlämmbare Bestandteile: Unterschied zwischen den Versionen
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Abschlämmbare Bestandteile sind fein verteilte, als Knollen oder an den Körnern haftend, in der [[Gesteinskörnung]] vorkommende [[Ton|tonige]] Substanzen und/oder feines [[Gesteinsmehl]]. Sie wirken schädlich auf den Beton, wenn sie in großer Menge vorhanden sind, am Gesteinskorn fest anhaften und sich nicht abreiben lassen oder als Knollen bei der Betonaufbereitung nicht völlig zerrieben werden. Anhaltswerte für den Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen liefert das [[Absetzverfahren]] entsprechend DIN 4226-3 (zurückgezogene Norm). | Abschlämmbare Bestandteile sind fein verteilte, als Knollen oder an den Körnern haftend, in der [[Gesteinskörnung]] vorkommende [[Ton|tonige]] Substanzen und/oder feines [[Gesteinsmehl]]. Sie wirken schädlich auf den Beton, wenn sie in großer Menge vorhanden sind, am Gesteinskorn fest anhaften und sich nicht abreiben lassen oder als Knollen bei der Betonaufbereitung nicht völlig zerrieben werden. Anhaltswerte für den Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen bei Gesteinskörnungen mit einem Größtkorn bis 4 mm liefert das [[Absetzverfahren]] entsprechend DIN 4226-3 (zurückgezogene Norm). [[Feinanteile]] in der Gesteinskörnung werden mit dem [[Auswaschverfahren]] nach DIN EN 933-1 ermittelt. | ||
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Version vom 13. Oktober 2015, 13:20 Uhr
Abschlämmbare Bestandteile sind fein verteilte, als Knollen oder an den Körnern haftend, in der Gesteinskörnung vorkommende tonige Substanzen und/oder feines Gesteinsmehl. Sie wirken schädlich auf den Beton, wenn sie in großer Menge vorhanden sind, am Gesteinskorn fest anhaften und sich nicht abreiben lassen oder als Knollen bei der Betonaufbereitung nicht völlig zerrieben werden. Anhaltswerte für den Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen bei Gesteinskörnungen mit einem Größtkorn bis 4 mm liefert das Absetzverfahren entsprechend DIN 4226-3 (zurückgezogene Norm). Feinanteile in der Gesteinskörnung werden mit dem Auswaschverfahren nach DIN EN 933-1 ermittelt.