Auffangbauwerke: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Besorgnisgrundsatz nach § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes verlangt, dass Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umladen (LAU-Anlagen) und Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden (HBV-Anlagen) wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein müssen, dass eine Verunreinigung des Wassers (Grund-, Oberflächen- und Küstenwasser) auszuschließen, d. h. nicht zu besorgen ist. Positive Beispiele aus den vergangenen Jahrzehnten zeigen, dass die Stahlbetonbauweise eine wirtschaftliche Lösung zum Bau von Auffangbauwerken darstellt.
Der Besorgnisgrundsatz nach § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes verlangt, dass Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umladen (LAU-Anlagen) und Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden (HBV-Anlagen) wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein müssen, dass eine Verunreinigung des Wassers (Grund-, Oberflächen- und Küstenwasser) auszuschließen, d. h. nicht zu besorgen ist. <br />
Der große Vorteil besteht beispielsweise darin, dass sich auch große zusammenhängende Auffangflächen realisieren lassen. Möglich sind aber auch großvolumige Auffangräume um siloartige Behälter oder kleine Auffangwannen, die jedoch hohe Lasten aufnehmen müssen. Die Funktionsweise der Bauweise beruht in einer Barrierewirkung, bei der mit einem speziell zusammengesetzten Beton das Eindringen von wassergefährdenden Stoffen in den Beton sehr gering gehalten wird.  
Positive Beispiele aus den vergangenen Jahrzehnten zeigen, dass die Stahlbetonbauweise eine wirtschaftliche Lösung zum Bau von Auffangbauwerken darstellt.
Der große Vorteil besteht beispielsweise darin, dass sich auch große zusammenhängende Auffangflächen realisieren lassen. Möglich sind aber auch großvolumige Auffangräume um siloartige Behälter oder kleine Auffangwannen, die jedoch hohe Lasten aufnehmen müssen. Die Funktionsweise der Bauweise beruht in einer Barrierewirkung, bei der mit einem speziell zusammengesetzten Beton und konstruktiven Maßnahmen (z. B. [[Rissbreite|Begrenzung der Rissbreite]]) das Eindringen von wassergefährdenden Stoffen in den Beton sehr gering gehalten wird. Der Beton für Auffangbauwerke wird:
* [[Mechanischer Angriff|mechanischen Angriffen]],
* [[Physikalischer Angriff|physikalischen Angriffen]] und ggf.
* [[Chemischer Angriff|chemischen Angriffen]]
ausgesetzt.<br />
Die Richtlinie „Betonbau im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) [4] regelt Planung und Umsetzung von Sekundärbarrieren aus Stahlbeton.  
Die Richtlinie „Betonbau im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) [4] regelt Planung und Umsetzung von Sekundärbarrieren aus Stahlbeton.  


==Literatur==
==Literatur==
*Biscoping, Michaela / Beck, Matthias / Oesterheld, René / Middel, Matthias M.: Auffangbauwerke - Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Verlag Bau+Technik GmbH, Erkrath 2016
*Biscoping, Michaela / Beck, Matthias / Oesterheld, René / Middel, Matthias M.: Auffangbauwerke - Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Verlag Bau+Technik GmbH, Erkrath 2016

Version vom 8. Juni 2016, 14:33 Uhr

Der Besorgnisgrundsatz nach § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes verlangt, dass Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umladen (LAU-Anlagen) und Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden (HBV-Anlagen) wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein müssen, dass eine Verunreinigung des Wassers (Grund-, Oberflächen- und Küstenwasser) auszuschließen, d. h. nicht zu besorgen ist.
Positive Beispiele aus den vergangenen Jahrzehnten zeigen, dass die Stahlbetonbauweise eine wirtschaftliche Lösung zum Bau von Auffangbauwerken darstellt. Der große Vorteil besteht beispielsweise darin, dass sich auch große zusammenhängende Auffangflächen realisieren lassen. Möglich sind aber auch großvolumige Auffangräume um siloartige Behälter oder kleine Auffangwannen, die jedoch hohe Lasten aufnehmen müssen. Die Funktionsweise der Bauweise beruht in einer Barrierewirkung, bei der mit einem speziell zusammengesetzten Beton und konstruktiven Maßnahmen (z. B. Begrenzung der Rissbreite) das Eindringen von wassergefährdenden Stoffen in den Beton sehr gering gehalten wird. Der Beton für Auffangbauwerke wird:

ausgesetzt.
Die Richtlinie „Betonbau im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) [4] regelt Planung und Umsetzung von Sekundärbarrieren aus Stahlbeton.

Literatur

  • Biscoping, Michaela / Beck, Matthias / Oesterheld, René / Middel, Matthias M.: Auffangbauwerke - Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Verlag Bau+Technik GmbH, Erkrath 2016