Zwangsspannungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Zwangsspannungen treten immer dann auf, wenn sich einzelne Konstruktionsteile bei statischer Unbestimmtheit unterschiedlich verformen wollen bzw. Verformungen des Bauteils insgesamt behindert werden. Solche Verformungen können durch [[Schwinden]], [[Kriechen]], [[Temperaturspannungen|Temperaturunterschiede im Bauteil]] ( | Zwangsspannungen treten immer dann auf, wenn sich einzelne Konstruktionsteile bei statischer Unbestimmtheit unterschiedlich verformen wollen bzw. Verformungen des Bauteils insgesamt behindert werden. Solche Verformungen können durch | ||
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** z. B. Baugrundbewegungen ([[Setzung]]) entstehen | |||
und zu [[Risse|Rissen]] führen.<br /> | |||
Zur Begrenzung der [[Rissbreite]] schreibt DIN EN 1992-1-1 eine [[Mindestbewehrung]] vor. | Zur Begrenzung der [[Rissbreite]] schreibt DIN EN 1992-1-1 eine [[Mindestbewehrung]] vor. | ||
==Siehe auch:== | |||
*[[Eigenspannungen]] | |||
*[[Temperaturspannungen]] | |||
==Literatur== | ==Literatur== | ||
Röhling, Stefan: Zwangsspannungen infolge Hydratationswärme. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2009 | *[http://shop.verlagbt.de/bauplanung-ausfuehrung/zwangsspannungen-infolge-hydratationswaerme.html Röhling, Stefan: Zwangsspannungen infolge Hydratationswärme. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2009] |
Aktuelle Version vom 4. April 2016, 19:23 Uhr
Zwangsspannungen treten immer dann auf, wenn sich einzelne Konstruktionsteile bei statischer Unbestimmtheit unterschiedlich verformen wollen bzw. Verformungen des Bauteils insgesamt behindert werden. Solche Verformungen können durch
- inneren Zwang durch
- Schwinden, Kriechen, Temperaturänderungen, Temperaturunterschiede im Bauteil (Abfließen der Hydratationswärme) und
- äußeren Zwang durch
- z. B. Baugrundbewegungen (Setzung) entstehen
und zu Rissen führen.
Zur Begrenzung der Rissbreite schreibt DIN EN 1992-1-1 eine Mindestbewehrung vor.