Gebrauchstauglichkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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* das Wohlbefinden der Nutzer oder
* das Wohlbefinden der Nutzer oder
* das Erscheinungsbild des Bauwerks betreffen.
* das Erscheinungsbild des Bauwerks betreffen.
Zu den Nachweisen in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit (GZG) gehören die Begrenzungen der:
* Stahl- und Betonspannungen
* [[Rissbreite|Rissbreiten]]
* [[Verformung|Verformungen]]

Aktuelle Version vom 7. März 2016, 15:54 Uhr

Unter Gebrauchstauglichkeit ist die Fähigkeit eines Bauwerks, die uneingeschränkte Nutzung für den vorgesehenen Zweck zu gewährleisten.
Der Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG bzw. SLS für "Serviceability limit state") beschreibt Zustände, bei deren Überschreitung die festgelegten Bedingungen für die Gebrauchstauglichkeit eines Tragwerks oder eines Bauteils nicht mehr erfüllt sind. Als Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit sind nach DIN EN 1990 "Grundlagen der Tragwerksplanung" die Grenzzustände einzustufen, die:

  • die Funktion des Tragwerks oder eines seiner Teile unter normalen Gebrauchsbedingungen oder
  • das Wohlbefinden der Nutzer oder
  • das Erscheinungsbild des Bauwerks betreffen.

Zu den Nachweisen in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit (GZG) gehören die Begrenzungen der: