Leimanspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Zement (ggf. Mischbinder), Wasser, ggf. Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe bilden im [[Frischbeton]] den [[Zementleim]]. Der [[Zementleim]]anspruch ist abhängig von der [[Gesteinskörnung]] und von der [[Konsistenz]] des Betons.
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[[Mehlkorn]], Wasser, ggf. [[Betonzusatzmittel]] und [[Betonzusatzstoffe]] bilden im [[Frischbeton]] den Leim (auch: Mehlkornsuspension). Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen [[Konsistenz]] ([[Verarbeitbarkeit]]) des Betons abhängig. Eine günstige [[Kornzusammensetzung]] der [[Gesteinskörnung]] ([[Idealsieblinie]]) verringert den Leimanspruch bei gleich guter Verarbeitbarkeit.<br />
Gedrungene (kugelige, würfelige), glatte Gesteinskörner haben, da sie eine kleinere Oberfläche haben und sich besser verarbeiten und verdichten lassen, einen geringeren [[Zementleim]]anspruch als bruchraues, plattiges, längliches und splittriges Material.
Vollständig [[Verdichtbarkeit|verdichtbare]] Konstruktionsbetone mit ausreichendem [[Zusammenhaltevermögen]] sollen ein Mindestleimvolumen von rd. 260 l/m³ besitzen. Durch eine Erhöhung des Leimvolumens lässt sich die Konsistenz
 
weiter steigern. Um [[Schwinden]] und [[Hydratationswärme|Hydratationswärmeentwicklung]] gering zu halten, sollte der Zementleimgehalt 300 l/m³ (Wasser + Zement) nicht überschreiten. Auch Kostengründe führen häufig zum Bestreben, den Zementleimgehalt so niedrig wie möglich zu halten. Ab einem Leimvolumen von etwa 280 l/m³ lässt sich die Konsistenz auch mit verflüssigenden Zusatzmitteln ([[BV]] und [[Fließmittel|FM]]) steigern.<br />
Der [[Zementleim]]anspruch wird durch Laborversuche bestimmt. Dazu wird [[Zementleim]] mit dem erforderlichen [[Wasserzementwert]] hergestellt und einer abgewogenen oberflächentrockenen Gesteinskörnungsmenge so lange zugegeben, bis die gewünschte [[Konsistenz]] erreicht ist. Dieses Verfahren ist besonders bei gebrochener [[Gesteinskörnung]], bei [[Ausfallkörnung]]en oder bei hohen [[Mehlkorn]]gehalten anzuwenden.
Besonders bei gebrochener [[Gesteinskörnung]], bei [[Ausfallkörnung]]en oder bei hohen [[Mehlkorngehalt|Mehlkorngehalten]] wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die [[Zementleimdosierung]] angewendet.
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Zementanspruch]]
*[[Zementanspruch]]
==Literatur==
* [http://shop.verlagbt.de/expertenwissen-baustoffe/kies-und-sand-fuer-beton.html Weber, Robert; Riechers, Hans-Joachim: Kies und Sand für Beton. Verlag Bau+Technik GmbH, Düsseldorf 2003]

Aktuelle Version vom 4. April 2016, 13:19 Uhr

Zusammenhang zwischen Kornform und Leimanspruch

Mehlkorn, Wasser, ggf. Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe bilden im Frischbeton den Leim (auch: Mehlkornsuspension). Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen Konsistenz (Verarbeitbarkeit) des Betons abhängig. Eine günstige Kornzusammensetzung der Gesteinskörnung (Idealsieblinie) verringert den Leimanspruch bei gleich guter Verarbeitbarkeit.
Vollständig verdichtbare Konstruktionsbetone mit ausreichendem Zusammenhaltevermögen sollen ein Mindestleimvolumen von rd. 260 l/m³ besitzen. Durch eine Erhöhung des Leimvolumens lässt sich die Konsistenz weiter steigern. Um Schwinden und Hydratationswärmeentwicklung gering zu halten, sollte der Zementleimgehalt 300 l/m³ (Wasser + Zement) nicht überschreiten. Auch Kostengründe führen häufig zum Bestreben, den Zementleimgehalt so niedrig wie möglich zu halten. Ab einem Leimvolumen von etwa 280 l/m³ lässt sich die Konsistenz auch mit verflüssigenden Zusatzmitteln (BV und FM) steigern.
Besonders bei gebrochener Gesteinskörnung, bei Ausfallkörnungen oder bei hohen Mehlkorngehalten wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die Zementleimdosierung angewendet.

Siehe auch

Literatur