Verdingungsordnung für Bauleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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VOB
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Seit 1926 die Grundlage von Bauverträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Sie ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) durch spezielle Vertragsbedingungen, die auf die besonderen Bedingungen des Bauens abgestellt sind.
Seit 1926 die Grundlage von Bauverträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Sie ergänzt das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] (BGB) durch spezielle Vertragsbedingungen, die auf die besonderen Bedingungen des Bauens abgestellt sind.<br />
== Siehe auch ==
Es gliedert sich in die drei Teile:
*[[Bürgerliches Gesetzbuch]]
* Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A)
* Teil B "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB/B)
* Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB/C)

Aktuelle Version vom 9. September 2015, 15:29 Uhr

VOB

Seit 1926 die Grundlage von Bauverträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Sie ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) durch spezielle Vertragsbedingungen, die auf die besonderen Bedingungen des Bauens abgestellt sind.
Es gliedert sich in die drei Teile:

  • Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A)
  • Teil B "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB/B)
  • Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB/C)