Stichmaß: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Stichmaß dient als Hilfsmittel zur Ermittlung der Winkel- oder Ebenheitsabweichung.<br />
[[Datei:Stichmass1.jpg|200px|mini|Stichmaß zur Bestimmung der Ebenheitsabweichung<br> Quelle: DIN 18202]]
Zur Ermittlung der Ebenheitsabweichung in Decken, Estrichen, Bodenbelägen und Wänden wird bei der Einzelmessungen eine Richtlatte auf zwei Hochpunkten der Fläche aufgelegt und das Stichmaß (2) an der tiefsten Stelle zwischen den beiden Hochpunkten bestimmt. Der Abstand der beiden Hochpunkte ist der Messpunktabstand (1).<br />
[[Datei:Stichmass2.jpg|200px|mini|Stichmaß zur Bestimmung der Winkelabweichung<br> Quelle: DIN 18202]]
Die Winkelabweichung einer Bauteilkante wird ermittelt als Stichmaß (3) der Verbindung zwischen Anfangs- und Endpunkt der Bauteilkante (5) zu einer Bezugslinie im Sollwinkel (4). Die Grenzwerte der Winkelabweichung werden in DIN 18202 als zulässiges Stichmaß bei einem bestimmten Nennmaß angegeben.
Das Stichmaß dient als Hilfsmittel zur Ermittlung der [[Winkelabweichung]] oder [[Ebenheitsabweichung]]. Es ist in DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" definiert als Abstand eines Punktes von einer Bezugslinie.<br>
Zur Ermittlung der Ebenheitsabweichung in [[Decken]], [[Estrich|Estrichen]], Bodenbelägen und [[Wände|Wänden]] wird bei der Einzelmessungen eine Richtlatte auf zwei Hochpunkten der Fläche aufgelegt und das Stichmaß (2) an der tiefsten Stelle zwischen den beiden Hochpunkten bestimmt. Der Abstand der beiden Hochpunkte ist der Messpunktabstand (1). Die [[Grenzwerte]] der Ebenheitsabweichung werden in DIN 18202 als zulässiges Stichmaß bei einem bestimmten Messpunktabstand angegeben.<br />
Die Winkelabweichung einer Bauteilkante wird ermittelt als Stichmaß (3) der Verbindung zwischen Anfangs- und Endpunkt der Bauteilkante (5) zu einer Bezugslinie im Nennwinkel (4). Die Grenzwerte der Winkelabweichung werden in DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" als zulässiges Stichmaß bei einem bestimmten Nennmaß angegeben.


==Siehe auch:==
==Siehe auch:==
*[[Bautoleranzen]]
*[[Bautoleranzen]]
*[[Maßabweichung]]

Aktuelle Version vom 17. Dezember 2019, 17:35 Uhr

Stichmaß zur Bestimmung der Ebenheitsabweichung
Quelle: DIN 18202
Stichmaß zur Bestimmung der Winkelabweichung
Quelle: DIN 18202

Das Stichmaß dient als Hilfsmittel zur Ermittlung der Winkelabweichung oder Ebenheitsabweichung. Es ist in DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" definiert als Abstand eines Punktes von einer Bezugslinie.
Zur Ermittlung der Ebenheitsabweichung in Decken, Estrichen, Bodenbelägen und Wänden wird bei der Einzelmessungen eine Richtlatte auf zwei Hochpunkten der Fläche aufgelegt und das Stichmaß (2) an der tiefsten Stelle zwischen den beiden Hochpunkten bestimmt. Der Abstand der beiden Hochpunkte ist der Messpunktabstand (1). Die Grenzwerte der Ebenheitsabweichung werden in DIN 18202 als zulässiges Stichmaß bei einem bestimmten Messpunktabstand angegeben.
Die Winkelabweichung einer Bauteilkante wird ermittelt als Stichmaß (3) der Verbindung zwischen Anfangs- und Endpunkt der Bauteilkante (5) zu einer Bezugslinie im Nennwinkel (4). Die Grenzwerte der Winkelabweichung werden in DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" als zulässiges Stichmaß bei einem bestimmten Nennmaß angegeben.

Siehe auch: