Gewährleistung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Dezember 2014, 14:07 Uhr

Mängelansprüche für Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit einer Sache oder Leistung.
Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B § 13 beträgt die Frist für eine Gewährleistung seitens des Unternehmers ein bis vier Jahre, nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) fünf Jahre.

Siehe auch