Abschlämmbare Bestandteile: Unterschied zwischen den Versionen

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Abschlämmbare Bestandteile sind fein verteilte, als Knollen oder an den Körnern haftend, in der Gesteinskörnung vorkommende tonige Substanzen und/oder feines Gesteinsmehl. Sie wirken schädlich auf den Beton, wenn sie in großer Menge vorhanden sind, am Gesteinskorn fest anhaften und sich nicht abreiben lassen oder als Knollen bei der Betonaufbereitung nicht völlig zerrieben werden. Der Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen wurde nach DIN 4226-3 als Durchgang durch das Sieb mit 0,063 mm [[Maschenweite]] bestimmt. Anhaltswerte für den Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen liefert der [[Absetzversuch]].
Abschlämmbare Bestandteile sind fein verteilte, als Knollen oder an den Körnern haftend, in der [[Gesteinskörnung]] vorkommende [[Ton|tonige]] Substanzen und/oder feines [[Gesteinsmehl]] mit einer Korngröße bis 0,063 mm. Sie wirken schädlich auf den Beton, wenn sie in großer Menge vorhanden sind, am Gesteinskorn fest anhaften und sich nicht abreiben lassen oder als Knollen bei der Betonaufbereitung nicht völlig zerrieben werden. <br />
Der Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen kann mit einem herkömmlichen [[Siebversuch]] nicht ausreichend genau bestimmt werden. Anhaltswerte bei Gesteinskörnungen mit einem Größtkorn bis 4 mm liefert das [[Absetzverfahren]] entsprechend DIN 4226-3 (zurückgezogene Norm). <br />
[[Feinanteile]] in der Gesteinskörnung werden mit dem [[Auswaschverfahren]] nach DIN EN 933-1 ermittelt.


== Literatur ==
== Literatur ==
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/B2.pdf Zement-Merkblatt B2: Gesteinskörnungen für Normalbeton]
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/B2.pdf Zement-Merkblatt B2: Gesteinskörnungen für Normalbeton]
[[category: Gesteinskörnung]]

Aktuelle Version vom 13. Oktober 2015, 13:23 Uhr

Abschlämmbare Bestandteile sind fein verteilte, als Knollen oder an den Körnern haftend, in der Gesteinskörnung vorkommende tonige Substanzen und/oder feines Gesteinsmehl mit einer Korngröße bis 0,063 mm. Sie wirken schädlich auf den Beton, wenn sie in großer Menge vorhanden sind, am Gesteinskorn fest anhaften und sich nicht abreiben lassen oder als Knollen bei der Betonaufbereitung nicht völlig zerrieben werden.
Der Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen kann mit einem herkömmlichen Siebversuch nicht ausreichend genau bestimmt werden. Anhaltswerte bei Gesteinskörnungen mit einem Größtkorn bis 4 mm liefert das Absetzverfahren entsprechend DIN 4226-3 (zurückgezogene Norm).
Feinanteile in der Gesteinskörnung werden mit dem Auswaschverfahren nach DIN EN 933-1 ermittelt.

Literatur