Stichmaß: Unterschied zwischen den Versionen
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Zur Ermittlung der Ebenheitsabweichung in [[Decken]], [[Estrich|Estrichen]], Bodenbelägen und [[Wände|Wänden]] wird bei der Einzelmessungen eine Richtlatte auf zwei Hochpunkten der Fläche aufgelegt und das Stichmaß (2) an der tiefsten Stelle zwischen den beiden Hochpunkten bestimmt. Der Abstand der beiden Hochpunkte ist der Messpunktabstand (1). Die [[Grenzwerte]] der Ebenheitsabweichung werden in DIN 18202 als zulässiges Stichmaß bei einem bestimmten Messpunktabstand angegeben.<br /> | Zur Ermittlung der Ebenheitsabweichung in [[Decken]], [[Estrich|Estrichen]], Bodenbelägen und [[Wände|Wänden]] wird bei der Einzelmessungen eine Richtlatte auf zwei Hochpunkten der Fläche aufgelegt und das Stichmaß (2) an der tiefsten Stelle zwischen den beiden Hochpunkten bestimmt. Der Abstand der beiden Hochpunkte ist der Messpunktabstand (1). Die [[Grenzwerte]] der Ebenheitsabweichung werden in DIN 18202 als zulässiges Stichmaß bei einem bestimmten Messpunktabstand angegeben.<br /> | ||
Die Winkelabweichung einer Bauteilkante wird ermittelt als Stichmaß (3) der Verbindung zwischen Anfangs- und Endpunkt der Bauteilkante (5) zu einer Bezugslinie im Nennwinkel (4). Die Grenzwerte der Winkelabweichung werden in DIN 18202 als zulässiges Stichmaß bei einem bestimmten Nennmaß angegeben. | Die Winkelabweichung einer Bauteilkante wird ermittelt als Stichmaß (3) der Verbindung zwischen Anfangs- und Endpunkt der Bauteilkante (5) zu einer Bezugslinie im Nennwinkel (4). Die Grenzwerte der Winkelabweichung werden in DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" als zulässiges Stichmaß bei einem bestimmten Nennmaß angegeben. | ||
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Version vom 17. Dezember 2019, 16:22 Uhr
Das Stichmaß dient als Hilfsmittel zur Ermittlung der Winkelabweichung oder Ebenheitsabweichung.
Zur Ermittlung der Ebenheitsabweichung in Decken, Estrichen, Bodenbelägen und Wänden wird bei der Einzelmessungen eine Richtlatte auf zwei Hochpunkten der Fläche aufgelegt und das Stichmaß (2) an der tiefsten Stelle zwischen den beiden Hochpunkten bestimmt. Der Abstand der beiden Hochpunkte ist der Messpunktabstand (1). Die Grenzwerte der Ebenheitsabweichung werden in DIN 18202 als zulässiges Stichmaß bei einem bestimmten Messpunktabstand angegeben.
Die Winkelabweichung einer Bauteilkante wird ermittelt als Stichmaß (3) der Verbindung zwischen Anfangs- und Endpunkt der Bauteilkante (5) zu einer Bezugslinie im Nennwinkel (4). Die Grenzwerte der Winkelabweichung werden in DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" als zulässiges Stichmaß bei einem bestimmten Nennmaß angegeben.