Zementprüfungen stellen im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung der Zementwerke sicher, dass die in DIN 197-1 geforderten Zusammensetzungen und Eigenschaften der Zemente eingehalten werden.

In der DIN EN 196 werden u. a. Prüfverfahren für folgende Eigenschaften bzw. Anforderungen beschrieben:

Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich. Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche sind Rückstellproben zu nehmen, beweiskräftig zu verschließen und in luftdicht verschlossenen Behältern aufzubewahren.

Literatur

  • Iken, Hans W. u.a.: Handbuch der Betonprüfung. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2012