Zementprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich. Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche sind [[Rückstellproben]] zu nehmen, beweiskräftig zu verschließen und in luftdicht verschlossenen Behältern aufzubewahren.
Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich. Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche sind [[Rückstellprobe]]n zu nehmen, beweiskräftig zu verschließen und in luftdicht verschlossenen Behältern aufzubewahren.
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