Zementanspruch: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen Zement- und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander (Wasserzementw…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen Zement- und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander ([[Wasserzementwert]]). Ändert sich z. B. die Kornzusammensetzung des Korngemischs oder die Konsistenz der Betonmischung, so ändert sich dadurch der Wasser- oder [[Zementleimanspruch]], d.h. bei gleichbleibendem [[Wasserzementwert]] auch der Zementanspruch.
Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen [[Zementgehalt|Zement-]] und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander ([[Wasserzementwert]]). Ändert sich z. B. die [[Sieblinie]] der Gesteinskörnung oder die erforderliche [[Konsistenz]] der Betonmischung, so ändert sich dadurch der [[Leimanspruch]], d.h. bei gleichbleibendem [[Wasserzementwert]] auch der Zementanspruch, sofern der Leimgehalt nicht durch [[Betonzusatzstoffe]] bzw. die Konsistenz durch Zugabe von [[Betonverflüssiger]] oder [[Fließmittel]] erhöht werden.
9.662

Bearbeitungen