1. Feingemahlenes hydraulisches Bindemittel nach DIN EN 197-1 für Mörtel und Beton, das je nach Zementart aus mehreren Hauptbestandteilen bestehen kann. Ein Hauptbestandteil ist immer Zementklinker.
Zement erhärtet, mit Wasser angemacht, sowohl an der Luft als auch unter Wasser und bleibt auch unter Wasser fest; er muss raumbeständig sein.
Durch die Höhe seiner Druckfestigkeit unterscheidet sich Zement von anderen hydraulischen Bindemitteln, z. B. von hydraulisch erhärtenden Kalken und von Putz- und Mauerbindern. Die Prüfungen des Zements sind in DIN EN 196 beschrieben. DIN EN 197-1 unterteilt Zement in fünf Hauptzementarten.

2. Der Begriff Zement wird umgangssprachlich gelegentlich noch als Bezeichnung für zementgebundene Mörtel, Estriche usw. benutzt. Dies war früher auch in der Fachwelt üblich, wie ältere Publikationen zeigen. Der Begriff Asbestzement ist ein Beispiel dafür. Heute steht Zement nur für das Bindemittel. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird bei Beton- oder Mörtelprodukten ggf. der Begriff "zementgebunden" hinzugefügt.

Siehe auch:

Literatur