ZTV-ING: Unterschied zwischen den Versionen

1.300 Bytes hinzugefügt ,  9. September 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten<br />
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) entstanden durch Zusammenführung der bisherigen ZTV-K, ZTV-BEL-B, ZTV-SIB, ZTV-RISS, ZTV-Tunnel, ZTV-RHD-ST und ZTV-VZB.
Die ZTV-ING gilt für den Bau und die Erhaltung von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076, jedoch nicht für Wasserbauwerke wie z.B. Schleusen, Hebewerke, Wehre und Düker und setzen voraus, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen [[VOB]] Teil C sind.<br />
Die einzelnen Abschnitte der ZTV-ING werden von Arbeitsgruppen erstellt, denen Vertreter der Straßenbauverwaltungen der Länder, der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und weiterer Verwaltungen sowie der Bereiche Planung, Bauausführung und Forschung angehören. <br />
Die einzelnen Abschnitte der ZTV-ING enthalten sowohl vertragliche Regelungen für die Lieferung, Prüfung, Bauausführung, Abnahme und Abrechnung wie auch Richtlinien für die Planung, Ausschreibung, Bauvorbereitung, Baudurchführung und Bauüberwachung.<br />
Der Inhalt gliedert sich in die zehn Teile:
* Teil 1 Allgemeines
* Teil 2 Grundbau
* Teil 3 Massivbau
* Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau
* Teil 5 Tunnelbau
* Teil 6 Bauverfahren
* Teil 7 Brückenbeläge
* Teil 8 Bauwerksausstattung
* Teil 9 Bauwerke
* Teil 10 Anhang


[[Category:Betonstraßenbau]]
[[Category:Betonstraßenbau]]
[[Category:Ingenieurbau]]
[[Category:Ingenieurbau]]
9.662

Bearbeitungen