Unterkorn: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Ueberkorn_Unterkorn.jpg|mini|gerahmt|Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn]]
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Nach DIN EN 12620 der [[Siebdurchgang]] einer [[Korngruppe]], der beim [[Siebversuch]] durch das untere [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] hindurchfällt.<br>
Nach DIN EN 12620 der [[Siebdurchgang]] einer [[Korngruppe]], der beim [[Siebversuch]] durch das untere [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] hindurchfällt.<br>
Bei [[feine Gesteinskörnung|feinen Gesteinskörnungen]] ist gemäß DIN EN 12620 kein Unterkorn erlaubt. Bei [[grobe Gesteinskörnung|groben Gesteinskörnungen]] ist ein Unterkorn von maximal 20 % bzw. 15 % zulässig, wovon aber nur bis zu 5 % [[Siebdurchgang]] auf dem Sieb mit der Siebweite d/2 erlaubt ist.
Bei [[feine Gesteinskörnung|feinen Gesteinskörnungen]] ist gemäß DIN EN 12620 Tabelle 2 kein Unterkorn erlaubt. Bei [[grobe Gesteinskörnung|groben Gesteinskörnungen]] ist ein Unterkorn von maximal 20 % bzw. 15 % zulässig, wovon aber nur bis zu 5 % [[Siebdurchgang]] auf dem Sieb mit der Siebweite d/2 erlaubt ist.


== Literatur ==
== Literatur ==
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